Teilnahmebedingungen
Teilnahme- und Datenschutzbedingungen Gewinnspiel zum Stadtfest 2026
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptieren die TeilnehmerInnen die folgenden Teilnahme- und Datenschutzbedingungen.
1. Veranstalter
1.1 Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Ols Brauerei GmbH, Stau 25/27, 26122 Oldenburg (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Kooperationspartner des Gewinnspiels ist das Ols Brauhaus am Hafen, Stau 34, 26122 Oldenburg (im Folgenden „Kooperationspartner“ genannt). Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und/oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und/oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
1.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigen die TeilnehmerInnen, dass sie sich mit diesen Teilnahmebestimmungen einverstanden erklären und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen wurde.
1.3 Die Abwicklung der Aktion erfolgt durch den Veranstalter und den Kooperationspartner.
2. Teilnahmevoraussetzung
2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren. Teilnehmen dürfen nur natürliche Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen und einen Altersnachweis (z.B. eine Kopie des Passes oder einer anderen anerkannten Form von Ausweis) anzufordern.
2.2 Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ausgeschlossen.
2.3 Mitarbeiter des Veranstalters und des beteiligten Kooperationspartners sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.4 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum 11.08.2026 – 18.08.2026, 18:00 Uhr, möglich. Registrierungen, die nach Teilnahmeschluss eingehen, werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.
2.5 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an den Erwerb eines Produktes gebunden. Der Erwerb von Produkten der Veranstalter erhöht nicht die Gewinnchancen.
3. Ablauf des Gewinnspiels
3.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum 11.08.2026 – 18.08.2026, 18:00 Uhr und ausschließlich über den Instagram-Account: ols_brauerei (https://www.instagram.com/ols_brauerei/) möglich.
3.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist wie folgt möglich: Die TeilnehmerInnen folgen dem Instagram Account des Veranstalters (@ols_brauerei) und dem Kooperationspartner (@ols_brauhaus_oldenburg), liken den betreffenden Beitrag und kommentieren diesen. Für eine doppelte Gewinnchance kann der Beitrag in der eigenen Story veröffentlich werden. Wichtig ist dabei, dass der Account des Veranstalters (@ols_brauerei) erwähnt wird.
3.3 Jede/r TeilnehmerIn kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
3.4 Nach Ablauf des Gewinnspiels werden unter allen TeilnehmerInnen drei Personen per Zufall ausgelost und kontaktiert.
3.3 Der Veranstalter behält sich vor, eine Gewinnbestätigung der GewinnerInnen zu verlangen. Haben die TeilnehmerInnen nicht sämtliche für die Gewinnübergabe erforderlichen Daten hinterlegt oder Mitwirkungshandlungen vorgenommen, verfällt der Gewinnanspruch nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Versand der Gewinnmitteilung.
4. Preise, Bereitstellung, Einlösung
4.1 Im Rahmen dieses Gewinnspiels werden folgende Gewinne bereitgestellt:
5 x 5 Freibiere für das Oldenburger Stadtfest vom 20.08.2026 bis zum 22.08.2026
4.2 Die Gewinner werden per persönlicher Nachricht über den Gewinn informiert. Die Bereitstellung des Gewinns erfolgt vor Ort des Stadtfestes an den Ols Getränkewagen vor der Ols-Bühne.
4.3 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar, änderbar oder tauschbar. Ein Weiterverkauf des Gewinns ist untersagt.
5. Ausschluss von der Teilnahme
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, TeilnehmerInnen, die gegen diese Teilnahme-bedingungen verstoßen, von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen.
5.2 Der Veranstalter ist weiterhin ohne nähere Angabe von Gründen berechtigt, TeilnehmerInnen auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation, gleich welcher Art und welchen Umfangs, Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinnansprüche aberkannt und Erstattungskosten zurückgefordert werden.
6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
7. Datenschutz
Der Veranstalter und der Kooperationspartner erheben und nutzen die personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Daten, die Sie dem Veranstalter und dem Kooperationspartner durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel übermitteln, werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnabwicklung genutzt. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://ols-brauerei.de/datenschutz/ abrufen können.
8. Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungs-ausschlüsse und -begrenzungen:
8.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
8.4 Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Gewinnspiel-Beitrag
jederzeit verfügbar und durch die TeilnehmerInnen abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei ist. Der Veranstalter haftet weiter nicht für Schäden durch technische Ausfälle, Verzögerungen oder Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Übermittlung der Teilnehmerdaten sowie Verlust oder Löschung von Daten. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte, insbesondere bei Nutzung von mobilen Endgeräten, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
8.5 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
9.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Oldenburg, 23.07.2026

